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Geschäftsstelle: Oslebshauser Heerstr. 87 - 28239 Bremen
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Auszug aus der Satzung des Bürgerverein Oslebshausen e.V. (BVO) § 2 Name und Sinn des Vereins Die Zwecke des BVO sind die Förderung gemeinnütziger kommunal-politischer Bestrebungen, die Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen und die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde zum Wohle Bremens, insbesondere des Ortsteils Oslebshausen. Diese Zwecke werden verwirklicht zum Beispiel durch verschiedene Aktivitäten bei gemeinnützigen kommunalpolitischen Bestrebungen
Veranstalten von Vorlesungen und ähnlichen Veranstaltungen und von
Kulturfahrten Aufarbeitung der Geschichte des Ortsteils Oslebshausen. Der BVO ist politisch und weltanschaulich unabhängig. Wer eine politische Funktion innerhalb einer Partei ausübt, kann nicht in den Vorstand des BVO berufen werden. Nimmt ein gewähltes Vorstandsmitglied während seiner Amtsdauer im BVO eine Funktion in einer politischen Partei an, so scheidet er automatisch aus dem Vorstand aus. § 18 Gemeinnützigkeit Der BVO verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Förderung gemeinnütziger kommunalpolitischer Bestrebungen Die Art der Verwirklichung dieser Zwecke ergibt sich aus § 2 dieser Satzung. Alle Arbeit im BVO wird ehrenamtlich ausgeführt. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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